Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Hinweis
Wenn Sie die Fahrerlaubnisbehörde besuchen möchten, können Sie online Ihren persönlichen Termin vereinbaren. Die Terminvergabe ist nur für einen Monat im Voraus möglich.
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Voraussetzungen
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder soweit, dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
- Medizinisch-psychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Bei der Ersterteilung
Bei der Verlängerung ab 60 Jahren - Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
Bei Erteilung für Krankenkraftwagen
-
Bearbeitungsgebühr: 43,90 €
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- § 11 Eignung
- § 12 Sehvermögen
- § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Personenbeförderungsgesetz (PBefG):
- § 50 Absatz 1 Satz 1 Gebündelter Bedarfsverkehr