Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Schulkinder legen ihre Hände übereinandeerBild vergrößern
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
  • Lernförderung
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
  • Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf)
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in zwei Teilbeträgen zum ersten Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für
    • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Voraussetzungen

  • Die Familie erhält:
    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Asylbewerberleistungen (Anspruch kann bestehen)

Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).

  • Kind ist unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
    Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
  • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule
  • Kind erhält keine Ausbildungsvergütung (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
  • für die Übernahme der Mittagessenskosten:
    • Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
    • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII).
  • für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
    • Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
  • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Verfahrensablauf

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid der Grundleistung
  • Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
    • Bestätigung der Schule/Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten
    • Bankverbindung (IBAN und BIC) oder das Informationsschreiben der Schule/Kindertageseinrichtung
  • Schulbedarf:
    • Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung (Wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, erhält den Schulbedarf automatisch vom Jobcenter Baden-Baden oder der Stadt Baden-Baden, ein Antrag ist nicht notwendig.)
  • Beförderungskosten für Schülerinnen und Schülern:
    • Nachweis über die Höhe der Kosten (z.B. Schreiben der KVV, Monatskarte, Rechnung)
    • Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung
  • Lernförderung:
    • Vorlage des letzten Zeugnisses/Halbjahresinformation
    • Bestätigung der Schule über Lernförderbedarf. Das Formular für die Bestätigung erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson. Mit Ihrer Zustimmung kann die Ansprechperson die Bestätigung direkt bei der Schule anfordern.
  • Gemeinsame Mittagsverpflegung:
    • Vorlage eines gesonderten Vordrucks/Bestätigung oder Rechnung der Einrichtung
    • Bei staatlichen Schulen im Stadtkreis Baden-Baden genügt die Antragstellung ohne zusätzliche Unterlagen.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
    • Vorlage einer Rechnung/Bestätigung der Leistungsergringerin oder des Leistungserbringers (Verein etc.)
    • Bei der Clara-Schumann-Musikschule, Baden-Baden genügt die Antragstellung ohne zusätzliche Unterlagen.

Kosten

Schulbedarf im Jahr 2024 (130,00 EUR für das erste Schuljahr und 65 EUR für das zweite Schuljahr)

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • § 28 Bedarf für Bildung und Teilhabe

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

  • §§ 34, 34a Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

  • § 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe

Asylbewerberleistungsgesetz