Für bestehende Wohngebäude

Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan soll Gebäudeeigentümer dabei beraten, die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen. Dabei wird dem Eigentümer eine Sanierungsstrategie vorgeschlagen, die individuell auf das Gebäude zugeschnitten ist. Dieses Konzept soll Möglichkeiten aufzeigen, ist aber nicht bindend.


Hinweis

Bitte fügen Sie das Deckblatt bei jedem Antrag bei.

Download