Digitales baurechtliches Verfahren

Männerhände zeichnen mit einem Zirkel einen Kreis auf Papier. Daneben steht ein Laptop und Helm.Bild vergrößern
© Pik / AdobeStock Papierpläne gehören ab Januar 2022 der Vergangenheit an.

Seit dem 1. Januar 2022 sind baurechtliche Anträge bei der Stadt Baden-Baden nur noch digital zu stellen und die dazugehörigen Bauvorlagen digital einzureichen.

Auf der folgenden Seite erhalten Sie umfangreiche Informationen zu der digitalen Antragstellung.

Ist die Papierform noch zulässig?

Die Baurechtsbehörden können verlangen, dass Bauvorlagen nur noch elektronisch in Textform eingereicht werden dürfen. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Baden- Baden Gebrauch und akzeptiert ab dem 1. Januar 2022 nur noch elektronische Anträge.

Anträge, die in Papierform eingehen, werden nicht bearbeitet und an den Absender zurückgesendet.

Wie wird der elektronische Antrag übermittelt?

Als Plattform zur Antragstellung und Übermittlung der Bauvorlagen nutzt die Stadt Baden-Baden das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Links zu den verschiedenen Antragsarten finden Sie in der rechten Spalte.

Die Übermittlung der Anträge per E-Mail auf einem Datenträger, einer CD / DVD, eine Cloudlösung oder per E-Mail an städtische Mitarbeitende ist nicht zulässig. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Daten gelöscht werden und der Antrag als nicht eingegangen gilt.

Welche Dateiformate werden akzeptiert?

Die Bauvorlagen sind maßstabsgetreu im Format PDF oder PDF/A einzureichen. Das Dokument darf nicht passwortgeschützt oder die Bearbeitung eingeschränkt sein.

Des Weiteren muss das Dokument dem Format der DIN Reihe A entsprechen.

Hinweis: Gleichzeitig müssen die Planzeichnungen im PDF eingebettet sein, sodass ein Verändern der Pläne durch uns nicht möglich ist.

Was muss bei den digitalen Plänen beachtet werden?

Die digitalen Pläne müssen maßstabsgetreu eingereicht werden. Dies erfolgt am einfachsten, wenn die Pläne als PDF- Dokument aus einem CAD-Programm „gedruckt“ werden. 

Ein Scannen der Pläne ist in den meisten Fällen nicht maßstabsgetreu. Sollten Sie alte Pläne scannen, dann ist eine Vektorisierung der Pläne erforderlich.

Welche Dateistruktur ist erforderlich?

  • Jeder Plan ist als ein einzelnes PDF-Dokument einzureichen.
    Beispiel:  Grundriss EG = ein Dokument, Grundriss OG = ein weiteres Dokument
  • PDF-Dateien mit mehreren Plänen können nicht akzeptiert werden
  • Schriftstücke sind ebenfalls als einzelne PDF-Dokumente einzureichen.
    Beispiel: Schriftlicher Teil Lageplan = ein Dokument, Angaben zu gewerblichen Anlagen = ein weiteres Dokument
    Schriftstücke mit mehreren Seiten (z.B. Angaben zu gewerblichen Anlagen) müssen nicht aufgeteilt werden, sie werden als ein PDF-Dokument gesendet.
  • Die Dokumente sind mit dem Inhalt übereinstimmend zu benennen. Ergänzungen sind nicht zulässig.
    Beispiel: Lageplan_zeichnerisch.pdf, Grundriss_OG.pdf
    Nicht zulässig sind folgende Bezeichnungen:  Mustermann_2022_01_01_Plan_02

Wichtig: Bauvorlagen, die nicht dem oben genannten Standard entsprechen, sind mangelhaft. Folglich kann keine Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt werden und die Fristen für das Vorhaben beginnen nicht.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Zusätzlich zu den üblichen Bauvorlagen bei einem Genehmigungsverfahren und den Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren muss eine Teilnahmeerklärung unterzeichnet und eingescannt beigefügt werden.

Die Teilnahmeerklärung finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Checklisten zu den einzelnen Unterlagen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Wie läuft das digitale Baugenehmigungsverfahren bzw. vereinfachte Verfahren ab?

Nachdem Sie Ihren Antrag über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung enthält Zugangsdaten zu dem städtischen Bauportal „Bauen online“.  Über unser Bauportal können Sie jederzeit den Sachstand Ihres Verfahrens abrufen.

Die Kommunikation zwischen dem Fachgebiet Bauordnung und den Verfahrensbeteiligten läuft per E-Mail.

Die förmliche Entscheidung über Ihr Verfahren wird mit einer verschlüsselten E-Mail an Sie gesendet. Ein Passwort erhalten Sie parallel.