Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben
- Beratung innerhalb und außerhalb der Verwaltung
- Fachliche Begleitung der Umsetzung des Chancengleichheitsauftrags
- Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG)
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familien- und Pflegeaufgaben
- Beseitigung bestehender sowie Verhinderung künftiger Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Familienstandes
- Abbau und Ausgleich bestehender Nachteile für Frauen
- Erhöhung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Gremien sowie weiteren internen und externen Kooperationspartnern
Hinweis
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.