Jobcenter Baden-Baden
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Tel.: 07221 21 10 36 5
Fax.: 07221 97 21 83 19
Aufgaben
Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des Förderns und Forderns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können.
Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Baden-Baden und der Bundesagentur für Arbeit.
Hinweis
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine werden voraussichtlich ab dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Grundsicherung haben. Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich.
ZUR ANMELDUNG beim Jobcenter können Sie online einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie:
Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes erforderlich.
Briefkasten an der Wohnadresse beschriften, damit Briefe ankommen.
Nach der Antragstellung haben die Menschen aus der Ukraine, wie alle Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II, Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Hierzu zählen Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), eine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, sowie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkurse, Integrationskurse und Weiterbildungen. Weiter unterstützt das Jobcenter bei der Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse.