Landgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76530 Baden-Baden
Tel.: 07221 685-0
Fax.: 07221 685-290 und 685-291
poststelle@lgbaden-baden.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten
Mo. von 7:30 - 16:30 Uhr
Di. von 7:30 - 16:30 Uhr
Mi. von 7:30 - 16:30 Uhr
Do. von 7:30 - 16:30 Uhr
Fr. von 7:30 - 14:30 Uhr
sowie bei Gerichtsverhandlungen bis Sitzungsende
Am besten erreicht man die Mitarbeiter
während der Kernzeit:
Mo. von 9 - 11:30 Uhr und 14 - 15:30 Uhr
Di. von 9 - 11:30 Uhr und 14 - 15:30 Uhr
Mi. von 9 - 11:30 Uhr und 14 - 15:30 Uhr
Do. von 9 - 11:30 Uhr und 14 - 15:30 Uhr
Fr. von 9 - 12 Uhr
Aufgaben
Das Landgericht entscheidet in Zivil- und Strafsachen als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Zivilkammer einschließlich der Kammer für Handelssachen ist vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.
Die Strafkammer ist vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.
Die Strafvollstreckungskammer entscheidet über
- verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht.
Entscheidungen des Landgerichts können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.