Vertrauensanwalt
Die Stadt Baden-Baden hat einen Rechtsanwalt als Vertrauensanwalt bestellt. Dr. Jochen Bernhard ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner der Stadt, wenn sie einen Verdacht auf Korruption oder andere schwerwiegende Verfehlungen zum Nachteil der Stadt hegen und diesen Verdacht vertraulich mitteilen wollen.
Als Vertrauensanwalt unterliegt Herr Dr. Bernhard keinen Weisungen hinsichtlich der inhaltlichen Behandlung eines vorgebrachten Sachverhalts oder einer Mutmaßung. Auch die Art der Sachbehandlung ist ihm überlassen.
Der Vorteil eines Vertrauensanwalts ist es, dass er auf Wunsch einem Mitteilenden anwaltliche Verschwiegenheit zusichern darf. Das heißt, der Vertrauensanwalt kann einen Sachverhalt, der einen hinreichenden Tatverdacht begründet, auch ohne Nennung des Informanten an die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Baden-Baden weiterleiten. Diese Funktion hat das Rechnungsprüfungsamt inne.
Mit Bestellung des Vertrauensanwalts hat die Stadt Baden-Baden ihre Sicherheitsstandards zur Korruptionsvorbeugung weiter verbessert. Die Sicherheitsstandards helfen auch den städtischen Mitarbeitenden, bei oft überaus komplizierten Vergaberegelungen, rechtlich richtig zu handeln.
Die Beratung, beziehungsweise Ermittlung durch den Vertrauensanwalt ist für die oben genannten Personengruppen kostenlos.
Kontaktdaten
Dr. Jochen Bernhard
Rechtsanwalt
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Telefon:+49 711 86040-611
Telefax: + 49 711 86040-01
E-Mail: jochen.bernhard@menoldbezler.de
Internet: www.menoldbezler.de
FAQ
Was ist Korruption?
Bei dem Begriff „Korruption“ geht es vor allem um strafrechtliche Vorschriften. Hierzu zählen die Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit und Bestechung sowie im weiteren Sinne auch andere Eigentums‐ und Vermögensdelikte, beispielsweise Unterschlagung, Betrug oder Untreue.
Warum ist es so wichtig, mögliche Korruptionsstraftaten zu melden?
Häufig können Verdachtsfälle nur aufgrund von Hinweisen erkannt und geprüft werden. Sie tragen damit einen entscheidenden Beitrag zu unserer Arbeit bei.
Welche Informationen benötigt die Korruptionsbeauftragte/der Vertrauensanwalt?
Je konkreter Ihre Hinweise, umso gezielter können wir dem Sachverhalt nachgehen. Jeder Hinweis wird gewissenhaft geprüft.
Warum gibt es einen extern bestellten Vertrauensanwalt?
Der Vertrauensanwalt ist selbstständig und unabhängig. Als Rechtsanwalt unterliegt er der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Er kann den Hinweisgebern auf Wunsch Vertraulichkeit bzw. Anonymität gegenüber der Stadtverwaltung zusichern (§ 53 StPO, § 57 LBG).
Welche städtischen Regelungen gegen Korruption gibt es?
Dienstanweisung zur Korruptionsverhütung und Bekämpfung.