Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
Wenn sich Ihr Name ändert, weil Sie heiraten oder sich scheiden lassen, eine Lebenspartnerschaft eingehen oder auflösen, so wird Ihr Personalausweis ungültig. Das gilt auch beim Annehmen oder Ablegen eines Doppelnamens. Da eine Korrektur in Ihrem bisherigen Personalausweis nicht möglich ist, muss er neu ausgestellt werden.
Wenn Sie sich allerdings einen neuen Reisepass ausstellen lassen, so reicht dieser aus, um Ihrer Ausweispflicht nachzukommen, da Sie nur ein Ausweisdokument besitzen müssen. Der Reisepass muss bei einer Namensänderung auch neu beantragt werden.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Sie erhalten bei Antragstellung im Bürgerbüro einen "PIN-Brief", der eine fünfstellige "Transport-PIN" für die Nutzung der eID-Funktion enthält. Zudem wird Ihnen auch die Entsperrnummer (PUK) zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN mitgeteilt.
Bei der Aushändigung des Personalausweises wird Ihnen das Sperrkennwort für die eID-Funktion und das Vor-Ort-Auslesen sowie weitere Informationen zum Sperren der eID-Funktion mitgegeben.
Sie können sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür auch persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Dieser Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben. Eine Vertretung ist nicht möglich. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen. Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
Bei Personalausweisen ist die Option des Direktversands nach dem 16. Geburtstag möglich.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis
- Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- biometrisches, digitales Passbild
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Ihr Passbild muss digital vorgelegt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten, es anfertigen zu lassen:
- Bei einem Fotostudio mit zertifizierter Cloud-Anbindung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nur 6 Monate gültig ist!
- In dm-Filialen mit digitalem Passbildservice. Beachten Sie auch hier die 6-monatige Gültigkeit des QR-Codes.
- Am Selbstbedienungsterminal im BürgerBüro. (Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Terminals nicht geeignet)
Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden (Stand 28.05.2025, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- https://dm.de/filialfinder
- https://www.e-passtransfer.de/
Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
Kosten
- antragstellende Personen ab 24 Jahren:
- ab 7. Februar 2026: EUR 46,00
- antragstellende Personen unter 24 Jahren:
- ab 7. Februar 2026: EUR 27,60
- Direktversand-Service 15,00 €
- gebührenfrei sind:
- erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
- Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
- Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
- nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.
Rechtsgrundlage
- § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
- § 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
- § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
- § 1 Gebühren für Ausweise


