Jugendschutzgesetz
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, ist ihnen nicht alles erlaubt, was Erwachsene tun dürfen.
Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem:
- den Aufenthalt Minderjähriger an öffentlichen Orten (z.B. Gaststätte, Spielhalle oder Diskothek bzw. Tanzveranstaltungen an anderen Orten)
- den Konsum und die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Minderjährige
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den Verkauf und das Bereitstellen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit
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die Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
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die Handlungsweite der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Hinweis
Was dürfen Kinder unter 14 Jahre, Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahre? Welche Ausnahmen gibt es? Der Fachbereich Bildung und Soziales hat die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.