Wohnraumakquise der Wohnraumsicherung
Viele Einwohnerinnen und Einwohner sind auf der Suche nach Wohnraum. Gründe können sein:
- Verlust der Wohnung durch bspw. eine Eigenbedarfskündigung,
- größerer Platzbedarf durch Familienzuwachs,
- Bedarf an altersgerechtem Wohnraum,
- Wasserschäden mit Gesundheitsbelastungen,
- Umzug aufgrund eines Arbeitgeberwechsels.
Die Fachstelle Wohnraumsicherung tritt als Vermittler auf. Bürgerinnen und Bürger, die leerstehenden Wohnraum besitzen oder deren Wohnraum in absehbarer Zeit neu vermietet werden soll, können sich an die Fachstelle wenden: fws@baden-baden.de
Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft nach dem Schlüssigen Konzept der Stadt Baden-Baden
(Bruttokaltmiete, d.h. kalte Miete + kalte Nebenkosten; Kosten für Heizung und Warmwassererwärmung können zu den aufgeführten Kosten noch hinzukommen)
Wohnungsgröße | Größe der Bedarfs-gemeinschaft | Angemessene Bruttokaltmiete |
---|---|---|
bis zu 45m² | 1 Person | 622,40 EUR |
mehr als 45m² bis zu 60m² | 2 Personen | 669,60 EUR |
mehr als 60m² bis zu 75m² | 3 Personen | 750,75 EUR |
mehr als 75m² bis zu 90m² | 4 Personen |
858,60 EUR |
mehr als 90m² bis zu 105m² | 5 Personen | 960,40 EUR |
jede weitere 15m² | jede weitere Person | 146,85 EUR |