Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Sollte kein Hauptwohnsitz oder Wohnsitz in Baden-Baden bestehen, wird um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro gebeten.

Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich.

Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, informieren Sie sich zunächst darüber, welche Reisedokumente Sie für die Einreise benötigen. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern nicht anerkannt wird, kann es erforderlich sein, dass Sie für Ihr Kind statt eines Kinderreisepasses einen regulären Reisepass benötigen.

Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Beachten Sie, das Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn

  • die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist,
  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe),
  • eine einwandfreie Feststellung Ihrer Identität nicht mehr möglich ist oder er verändert worden ist.

Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Hinweis

Kinder müssen bei Auslandsreisen mit einem eigenen Dokument ausgestattet sein.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen.
  • Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
  • Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird, so kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
  • Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Den fertig produzierten Reisepass können Sie zu gegebener Zeit in der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
  • Sie müssen Ihren alten Reisepass beim Empfang des neuen Dokuments abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
  • Sie können sich Ihr Reisepass an der Wohnungstür auch persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Antrag hierfür innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Dieser Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Reisepassgebühr.
  • Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben. Eine Vertretung ist nicht möglich. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis) ausweisen. Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
  • Die Option des Direktversands ist nach dem 18. Geburtstag möglich.
  • Für Reisepässen, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
  • bei erstmaliger Ausstellung (wenn noch nie ein Ausweisdokument ausgestellt wurde): Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch
  • bei Kindern unter 18 Jahren schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweise oder Reisepässe
  • Nachweis gemeinsames Sorgerecht (Sorgeerklärung) oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (maximal 1 Jahr alt)
  • bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde
  • eventuell sonstige Nachweise: Spätaussiedlerbescheinigung, Bundesvertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Im Einzelfall sind standesamtliche Urkunden erforderlich

Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) die ihren Personalausweis bei der Personalausweisbehörde in dem Bezirk in dem sie sich gerade Aufhalten beantragen, beachten bitte, dass sich die erforderlichen Unterlagen erweitern. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
In Ausnahmefällen kann zunächst bis 31.07.2025 weiterhin ein Foto in Papierform akzeptiert werden. Dies ist der Fall, wenn ein Foto vor dem Stichtag 01. Mai 2025 erstellt wurde und kein QR-Code vorhanden ist. Hier ist jedoch auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden. Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de.

Kosten

  • Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 70,00
    • unter 24 Jahre: EUR 37,50.
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00) beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 92,00
    • unter 24 Jahre: EUR 59,50.
  • Direktversand-Service 15,00 €
  • Die Gebühr für ein Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 102,00 / EUR 114,00
    • unter 24 Jahre: EUR 69,50 / EUR 91,50.
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 140,00
    • unter 24 Jahre: EUR 75,00.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31,00 EUR Zuschlag bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 5 und 8 Wochen. Sollten Sie Ihren Reisepass früher benötigen, so können Sie sich gegen eine Zusatzgebühr einen Pass im Expressverfahren ausstellen lassen. Sie erhalten den Express-Reisepass in 4 Werktagen. Er ist für 10 beziehungsweise bei Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG):

  • § 1 Passpflicht
  • § 4 Passmuster
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 7 Passversagung
  • § 8 Passentziehung
  • § 19 Zuständigkeit

Passverordnung (PassV):

  • § 1 Muster für den Reisepass
  • § 15 Gebühren