Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Verfahrensablauf
Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
- in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- bei erstmaliger Ausstellung (wenn noch nie ein Ausweisdokument ausgestellt wurde): Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch,
- bei Kindern unter 18 Jahren schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweise oder Reisepässe
- Nachweis gemeinsames Sorgerecht (Sorgeerklärung) oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
- ein aktuelles biometrisches Passbild (maximal 1 Jahr alt)
- bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde
- gegebenenfalls sonstige Nachweise: Spätaussiedlerbescheinigung, Bundesvertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde
- Im Einzelfall sind standesamtliche Urkunden erforderlich
Kosten
EUR 26,00
Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
Hinweis
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Reiseveranstalterin oder Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft des Ziellandes nachfragen, ob ein vorläufiger Reisepass ausreichend ist. Ständig aktuell können Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin die Einreisebestimmungen nachlesen.