Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.
Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.
Verfahrensablauf
- Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
- Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- bei erstmaliger Ausstellung (wenn noch nie ein Ausweisdokument ausgestellt wurde): Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch,
- bei Kindern unter 18 Jahren schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweise oder Reisepässe
- Nachweis gemeinsames Sorgerecht (Sorgeerklärung) oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
- biometrisches, digitales Passbild
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Ihr Passbild muss digital vorgelegt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten, es anfertigen zu lassen:
- Bei einem Fotostudio mit zertifizierter Cloud-Anbindung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nur 6 Monate gültig ist!
- In dm-Filialen mit digitalem Passbildservice. Beachten Sie auch hier die 6-monatige Gültigkeit des QR-Codes.
- Am Selbstbedienungsterminal im BürgerBüro. (Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Terminals nicht geeignet)
Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden (Stand 28.05.2025, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- https://dm.de/filialfinder
- https://www.e-passtransfer.de/ - bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde
- gegebenenfalls sonstige Nachweise: Spätaussiedlerbescheinigung, Bundesvertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde
- Im Einzelfall sind standesamtliche Urkunden erforderlich
Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
Kosten
26,00 EUR
Hinweise:
- Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
- Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
Rechtsgrundlage
- § 1 Passpflicht
- § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
- § 5 Gültigkeitsdauer
- § 6 Ausstellung eines Passes
- § 7 Passversagung
- § 8 Passentziehung
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV):
- § 15 Gebühren
Hinweis
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Reiseveranstalterin oder Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft des Ziellandes nachfragen, ob ein vorläufiger Reisepass ausreichend ist. Ständig aktuell können Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin die Einreisebestimmungen nachlesen.
