Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

Verfahrensablauf

Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
  • bei erstmaliger Ausstellung (wenn noch nie ein Ausweisdokument ausgestellt wurde): Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch,
  • bei Kindern unter 18 Jahren schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweise oder Reisepässe
  • Nachweis gemeinsames Sorgerecht (Sorgeerklärung) oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (maximal 1 Jahr alt)
  • bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde
  • gegebenenfalls sonstige Nachweise: Spätaussiedlerbescheinigung, Bundesvertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Im Einzelfall sind standesamtliche Urkunden erforderlich

Kosten

EUR 26,00

Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 1 Passpflicht
  • § 4 Passmuster
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 7 Passversagung
  • § 8 Passentziehung

Passverordnung (PassV)

  • § 15 Gebühren

Hinweis

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Reiseveranstalterin oder Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft des Ziellandes nachfragen, ob ein vorläufiger Reisepass ausreichend ist. Ständig aktuell können Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin die Einreisebestimmungen nachlesen.

Auswärtiges Amt