Gutachterausschuss - Geschäftsstelle
Briegelackerstraße 8
76532 Baden-Baden
Tel.: 07221 93-16 27
Fax.: 07221 93-16 44
gutachterausschuss@baden-baden.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
(Termine nach Vereinbarung)
Hinweis für Notare: Die Geschäftsstelle nimmt ab 01.07.2025 Kaufverträge nur noch in digitaler Form (PDF) entgegen. Die Kaufverträge bitte senden an:
Besonderes Behördenpostfach: Stadt Baden-Baden, Gutachterausschuss – Geschäftsstelle oder gutachterausschuss@baden-baden.de
Aufgaben
- Schaffung allgemeiner Markttransparenz durch Führung der Kaufpreissammlung:
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Erstellung der Bodenrichtwertkarten /-auszügen und deren Bestellversand*
- Erstellung des Immobilienmarktberichts und dessen Bestellversand*
- Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten in Form von Ausweisung Preisindices, Liegenschaftszinssätzen, Sachwertfaktoren für freist. Ein-Zweifamilienhäuser und DHH/RH, Richtwerte für Wohnungseigentum und bebaute Grundstücke (Vergleichsfaktoren). Diese sind im Immobilienmarktbericht veröffentlicht.
- Für die Wertermittlung von Grundstücken werden Daten von Kaufverträgen ausgewertet. Hierzu versendet der Gutachterausschuss an Eigentümer den Fragebogen für bebaute Grundstücke.
*gebührenpflichtig laut Satzung
Weitere Dienstleistungen
Erstattung von
- Verkehrswertgutachten* von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Vergleichswertermittlungen* von Wohnungseigentum
- Bodenrichtwertbescheinigungen*
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung* an Immobilienmarktteilnehmer / Auskunftsberechtigte
*gebührenpflichtig laut Satzung
Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte 2022
Informationen des Gutachterausschusses Baden-Baden zur Grundsteuerreform
Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte verpflichtet, schon in diesem Jahr (ab 7/2022) eine Steuererklärung an das Finanzamt abzugeben. Eine Abgabe der Grundsteuererklärung ist in elektronischer Form über das Portal ELSTER möglich.
In der Steuererklärung müssen u.a. Angaben zum Bodenrichtwert zum Grundstück gemacht werden. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der Finanzämter Baden-Württemberg.