Gutachterausschuss - Geschäftsstelle

Briegelackerstraße 8

76532 Baden-Baden

Tel.: 07221 93-16 27

Fax.: 07221 93-16 44

gutachterausschuss@baden-baden.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

(ohne Terminvereinbarung)

Di. von
8 - 12 Uhr
Do. von
14 - 17:30 Uhr

Servicezeit

(mit Terminvergabe)

Mo. von
8 - 12 und 14 - 16 Uhr
Di. von
14 - 16 Uhr
Mi. von
8 - 12 und 14 - 16 Uhr
Do. von
8 - 12 Uhr
Fr. von
8 - 12 Uhr

Hinweis: Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform 2025 sind ausschließlich über das Bodenrichtwerte Grundsteuer B (gutachterausschuesse-bw.de) abrufbar. Die Bodenrichtwerte auf dem stadteigenen Geoportal haben den Stand 31.12.2020 und sind nach anderen Kriterien erstellt als die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022, die ausschließlich für die Grundsteuer B-Feststellungserklärung anzuwenden sind.

Aufgaben

  • Schaffung allgemeiner Markttransparenz durch Führung der Kaufpreissammlung:
    • Ermittlung von Bodenrichtwerten
    • Erstellung der Bodenrichtwertkarten /-auszügen und deren Bestellversand*
  • Erstellung des Immobilienmarktberichts und dessen Bestellversand*
  • Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten in Form von Ausweisung Preisindices, Liegenschaftszinssätzen, Sachwertfaktoren für freist. Ein-Zweifamilienhäuser und DHH/RH, Richtwerte für Wohnungseigentum und bebaute Grundstücke (Vergleichsfaktoren). Diese sind im Immobilienmarktbericht veröffentlicht.
  • Für die Wertermittlung von Grundstücken werden Daten von Kaufverträgen ausgewertet. Hierzu versendet der Gutachterausschuss an Eigentümer den Fragebogen für bebaute Grundstücke.

*gebührenpflichtig laut Satzung

Weitere Dienstleistungen

Erstattung von

  • Verkehrswertgutachten* von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  • Vergleichswertermittlungen* von Wohnungseigentum
  • Bodenrichtwertbescheinigungen*
  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung* an Immobilienmarktteilnehmer / Auskunftsberechtigte

*gebührenpflichtig laut Satzung

Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte 2022

Informationen des Gutachterausschusses Baden-Baden zur Grundsteuerreform

Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte verpflichtet, schon in diesem Jahr (ab 7/2022) eine Steuererklärung an das Finanzamt abzugeben. Eine Abgabe der Grundsteuererklärung ist in elektronischer Form über das Portal ELSTER möglich.

In der Steuererklärung müssen u.a. Angaben zum Bodenrichtwert zum Grundstück gemacht werden. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der Finanzämter Baden-Württemberg.

Hinweis

Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss befindet sich im Seitenflügel des Gebäudes Briegelackerstr. 8 (Eingang um die Ecke).