Betreuungsvorsorgeformen

Eine rote Mappe in der drei Blätter liegen. Die Blätter haben die Überschriften Vorsorgevollmacht, Betreuungsvorsorge, Patientenverfügung. Auf der Mappe liegt ein geöffneter Füller Bild vergrößern
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Keiner weiß, ob er von geistiger oder körperlicher Gebrechlichkeit verschont bleibt und wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbstverantwortlich und rechtswirksam zu regeln. Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, andere Krankheiten oder ein Unfall können jeden treffen und dazu führen, dass man auf die Fürsorge anderer angewiesen ist.

Die Lage nach dem Betreuungsrecht

In diesem Fall können nach dem gültigen Betreuungsrecht weder der Ehepartner noch andere nahe Angehörige eine Entscheidung für Sie treffen, wenn sie nicht vorher bevollmächtigt wurden. Es kann sogar sein, dass vom Betreuungsgericht ein Betreuer (in der Regel eine Person aus Ihrem Angehörigenkreis) zur Wahrnehmung Ihrer Interessen eingesetzt werden muss.

Sie sollten deshalb frühzeitig Vorsorge treffen, was im Falle einer hoffentlich nicht eintretenden Hilfsbedürftigkeit geschehen soll.

Welche Regelungen kann ich treffen?

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Vorsorge will gut durchdacht sein. Die Mitarbeiter des Sachgebietes Senioren- und Erwachsenenhilfen / Rechtliche Betreuungen bieten Ihnen kostenlos eine ausführliche Beratung sowie Informationsmaterial an. Zur Information und Beratung können Sie sich auch an Rechtsanwälte und Notare wenden.

Es besteht die Möglichkeit, beim Sachgebiet Senioren- und Erwachsenenhilfen / Rechtliche Betreuungen Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen beglaubigen zu lassen.