Anmeldung und Beratung für Prostituierte

Das Prostituiertenschutzgesetz, kurz ProstSchG, ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und enthält neue Regelungen für Prostituierte sowie für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerben. Es dient als Unterstützung und Schutz für Frauen und Männer, die als Prostituierte tätig sind. Sie sollen mit dem Gesetz über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

In Zukunft müssen Prostituierte während der Ausübung der Tätigkeit eine Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mitführen.

Verfahrensablauf

Die Anmeldebescheinigung erhält man bei der Behörde in der Stadt, in welcher die Tätigkeit überwiegend ausgeführt wird.

Vor der Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Rastatt, Am Schlossplatz 5 in 76437 Rastatt oder nach Vereinbarung in der Außenstelle Baden-Baden, Flugstraße 7 in 76532 Baden-Baden erforderlich. Diese muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate. Sie werden hierbei über Themen wie Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Schutz vor Krankheiten oder die Gefahr von Alkohol- und Drogenkonsum informiert. Beim Gespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese muss bei der Anmeldung zur Prostitution vorgelegt werden.

Anschließend erfolgt die Anmeldung beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden Prostituierte unter anderem über ihre Rechte und Pflichten, gesundheitliche und soziale Beratungsangebote oder die Erreichbarkeit von Hilfen in Notsituationen informiert.

Fristen

Gültigkeit der Anmeldebescheinigung

Die Anmeldebescheinigung ist für Prostituierte ab 21 Jahren für 2 Jahre gültig.
Für Prostituierte unter 21 Jahren ist die Anmeldebescheinigung 1 Jahr lang gültig.

Um die Anmeldebescheinigung nach Ablauf der Gültigkeit zu verlängern, müssen Prostituierte über 21 Jahren einen Nachweis über die jährliche Gesundheitsberatung vorlegen.
Prostituierte unter 21 Jahren müssen einen Nachweis über die alle 6 Monate durchgeführte Gesundheitsberatung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe der (Haupt-)Wohnung nach Melderecht/ alternativ eine Zustellanschrift
  • Auflistung der Kommunen und/ oder Länder, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll
  • 2 Passfotos
  • Nachweis über die Gesundheitsberatung (darf bei der Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein)