Erteilung einer Erlaubnis für Maklerinnen und Makler
Hinweis
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis für Marklerinnen und Markler ist die IHK Karlsruhe:
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis für Marklerinnen und Markler ist die IHK Karlsruhe: