Standesamtliche Trauung
Sie haben die Partnerin oder den Partner fürs Leben gefunden und möchten heiraten? Hier erklären wir Ihnen die rechtlichen Hintergründe und Abläufe der standesamtlichen Trauung.
Vor der standesamtlichen Trauung müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden. In Deutschland kann man nicht spontan heiraten.
Trauung vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten
Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Diese Erklärung kann nur persönlich abgegeben werden, beide Verlobte müssen anwesend sein. Wenn die Eheleute es wünschen, können Trauzeuginnen und Trauzeugen dabei sein. Vorgeschrieben ist dies nicht. Die Eheschließung wird im Beisein der Eheleute beurkundet und in das Heiratsbuch eingetragen.
Dis Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vor und hält eine kleine Ansprache. Gerne können Verwandte, Freundinnen und Freunde und weitere Gäste an der Zeremonie teilnehmen.
Wenn Sie individuelle Gestaltungswünsche wie Musikdarbietungen etc. in Ihre standesamtliche Trauung einbringen möchten, sollten Sie rechtzeitig mit dem Standesamt klären, ob dies möglich ist.
Nach der Zeremonie
Nach der standesamtlichen Trauung können Sie Eheurkunden in der gewünschten Anzahl mitnehmen. Das Standesamt legt ein Eheregister an. Wenn Sie später weitere Eheurkunden benötigen, so können Sie diese jederzeit vom Standesamt, das Sie getraut hat, anfordern.