Ist eine Person verstorben, muss sofort die nächste erreichbare Ärztin oder der nächste erreichbare Arzt gerufen werden, um den Tod festzustellen und eine Todesbescheinigung auszustellen.
Folgende Personen sind in nachstehender Reihenfolge zur Veranlassung der sogenannten Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt verpflichtet:
- die Ehegattin oder der Ehegatte
- die volljährigen Kinder
- die Eltern
- die Großeltern
- die volljährigen Geschwister
- die volljährigen Enkelkinder des Verstorbenen
- derjenige, in dessen Wohnung, Einrichtung oder auf dessen Grundstück sich der Sterbefall ereignet hat
- jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.