Jagdschein - Ausstellung beantragen

Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.

Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.

Hinweis

Das Jagdjahr läuft vom 1. April bis 31. März.

Voraussetzungen

  • Mindestalter:
    • 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
    • 16 Jahre (Jugendjagdschein)
  • Bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.

Rechtsgrundlage

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

  • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
  • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
  • § 28 Jagdabgabe

Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) (pdf)

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
  • § 16 Jugendjagdschein
  • § 17 Versagung des Jagdscheins
  • § 18 Entziehung des Jagdscheins

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

Verfahrensablauf bei Erstausstellung

Sie müssen den Jagdschein schriftlich beantragen. Hierfür lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen zukommen:

  • ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins
  • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
  • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Ein aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • 500.000 Euro für Personenschäden
    • 50.000 Euro für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten sie von Ihrer Versicherung.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass eine Annahme der Unterlagen ab sofort nur noch per Post oder per Einwurf in den Briefkasten möglich ist!

Hierfür verwenden Sie bitte folgende Adresse:

Fachgebiet Forst und Natur

Untere Jagdbehörde

Geroldsauer Straße 42

76534 Baden-Baden

Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin zur Aushändigung des Jagdscheins zu vereinbaren. Die angefallenen Gebühren werden Ihnen per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt, den Sie bitte bis 2 Wochen nach Ausstellungsdatum begleichen. Den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.

Verfahrensablauf bei Verlängerung

Sie müssen die Verlängerung des Jagdscheins schriftlich beantragen. Hierfür lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen zukommen:

  • Jagdschein
  • ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • 500.000 Euro für Personenschäden
    • 50.000 Euro für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten sie von Ihrer Versicherung.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Sollte im aktuellen Jagdschein kein Platz für eine weitere Verlängerung sein, fügen Sie bitte für die Neuausstellung ein aktuelles Passfoto bei.

Bitte beachten Sie, dass eine Annahme der Unterlagen ab sofort nur noch per Post oder per Einwurf in den Briefkasten möglich ist!

Hierfür verwenden Sie bitte folgende Adresse:

Fachgebiet Forst und Natur

Untere Jagdbehörde

Geroldsauer Straße 42

76534 Baden-Baden

Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche.

Sobald Ihre Verlängerung bearbeitet wurde, wird Ihnen der Jagdschein per Post zugesandt. Die angefallenen Gebühren werden Ihnen per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt, den Sie bitte bis 2 Wochen nach Ausstellungsdatum begleichen. Den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.

Kosten

  • Einjahresjagdschein für deutsche Jäger: 95 EUR (Gebühr 45 EUR / Abgabe 50 EUR)
  • Dreijahresjagdschein: 240 EUR (Gebühr 90 EUR / Abgabe 150 EUR)
  • Tagesjagdschein: 50 EUR (Gebühr 25 EUR /Abgabe 25 EUR)
  • Jugendjagdschein: 60 EUR (Gebühr 30 EUR / Abgabe 30 EUR)

Gebühren für ausländische Jäger auf Anfrage.

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

  • Jagdförderung
  • jagdliche Forschung
  • wildbiologische Forschung