Einbürgerung
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit.
Über den Quick-Check können Sie selber prüfen, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß, damit Sie zum richtigen Ergebnis kommen.
Beachten Sie, dass Sie auf eine Seite des Landes Bayern umgeleitet werden, das diesen Quick-Check für Baden-Württemberg mit entwickelt hat. Durch diesen Quick-Check wird kein Antrag gestellt; Ihre Angaben werden nicht an uns weitergeleitet!
Sie planen, einen Antrag zu stellen? Bitte beachten Sie:
Aufgrund der gestiegenen Antragszahlen können wir leider keine telefonischen oder persönlichen Beratungen anbieten.
Voraussetzungen
Aufenthaltsstatus
- Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis.
- Alternativ fallen Sie als EU-Angehöriger unter die Freizügigkeitsregelungen.
- Ausnahmen: Keine Antragstellung möglich, wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Abs. 3-5 und § 104c Aufenthaltsgesetz vorliegt (siehe Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels).
Aufenthaltsstatusdauer
- Mindestens 5 Jahre mit Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, frühere Aufenthaltsberechtigung/-befugnis/-bewilligung). Bei Asylberechtigten, Flüchtlingen und Staatenlosen können auch Aufenthaltsgestattungen ausreichen. Bei Ehegatten und Kindern, die gleichzeitig eingebürgert werden sollen, reichen kürzere Zeiten.
- Mindestens 3 Jahre Aufenthaltstitel, wenn Sie Ehefrau/-mann eines/r Deutschen sind.
- Mindestens 3 Jahre, wenn Sie besondere Integrationsleistungen vorweisen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail.
Vorstrafen
- Sie dürfen grundsätzlich nicht vorbestraft sein.
Lebensunterhalt
- Sie versorgen sich und Ihre Familie durch eigenes Einkommen. Sie erhalten kein Bürgergeld oder Sozialhilfe.
- Falls Sie doch diese Unterstützungsleistungen beziehen sollten, dann müssen Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben und es muss absehbar sein, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Sprachkenntnisse
Sie können die deutsche Sprache sprechen, lesen und schreiben. Nachweise hierfür sind:
- Bestandene Schulabschlüsse (ab der Hauptschule) oder Ausbildungsabschlüsse.
- Sprachzertifikat von einem anerkannten Sprachkursträger (telc, Goethe-Zertifikat und TestDaF) mit mind. Sprachniveau B1.
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis durch allgemeinbildenden Schulabschluss
- Einbürgerungstest / Leben in Deutschland
Anerkennung der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
Sie müssen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen einschließlich Schutz jüdischen Lebens, friedliches Zusammenleben der Völker und Verbot eines Angriffskrieges.
Besondere Regelungen für Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer
Sollten Sie zur oben genannten Personengruppe gehören, melden Sie sich gerne per E-Mail bei uns.
Antragstellung
- Führen Sie den Quick-Check durch, ob für Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen
- Bei einem positiven Ergebnis, drucken Sie alle aufgeführten PDF-Dokumente aus (Antrag auf Einbürgerung und sechs Anlagen / Merkblätter)
- Antrag auf Einbürgerung
- Bekenntnis Loyalitätserklärung
- Merkblatt zur Loyalitätserklärung und Verfassungstreue
- Belehrung zu Straftaten
- Merkblatt Mehrehe
- Merkblatt Tilgungsfristen
- Merkblatt Unterrichtung über sicherheitsmäßige Anfragen
3. Der Antrag und alle Anlagen müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden.
Achtung: Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden!
4. Zusätzlich zum Antrag und den Anlagen, benötigen wir noch weitere Unterlagen. Diese können Sie aus der Checkliste entnehmen.
Wenn Sie den Einbürgerungsantrag abgeben, genügen zunächst Kopien. Sie müssen jedoch alle Unterlagen im Original bereithalten und diese zu seinem späteren Zeitpunkt vorlegen. Wir behalten uns vor, im Laufe des Einbürgerungsverfahrens weitere oder aktuelle Dokumente nachzufordern.
5. Den Antrag, die Anlagen und die benötigten Unterlagen schicken Sie entweder mit der Post oder geben alles an der Informationstheke ab. Einen Termin für das zu führende Loyalitätsgespräch erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
6. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages.
Bearbeitungsdauer
Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit für Einbürgerungsverfahren mindestens 12 – 18 Monate. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Passes oder Ihres Aufenthaltstitels, falls diese während der Bearbeitungszeit ablaufen sollten.
Zu bereits laufenden Verfahren:
Wir haben Verständnis dafür, dass Sie Informationen zum Stand Ihres Antrags und zum Verfahren erhalten möchten. Dennoch bitten wir Sie, von wiederholten Rückfragen abzusehen. Diese binden unsere Kapazitäten, die wir lieber für die Bearbeitung der Anträge nutzen möchten.
Sollten wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen oder sich Rückfragen ergeben, setzen wir uns selbstverständlich mit Ihnen in Verbindung.
Bitte denken Sie daran, dass Sie im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens zur Mitwirkung verpflichtet sind. Informieren Sie uns daher umgehend, falls sich Änderungen in Ihren persönlichen oder beruflichen Verhältnissen ergeben, und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein.
Kosten
- Je Erwachsener: 255,00 EUR
- Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr, wenn sie alleine eingebürgert werden: 255,00 EUR
- Je Kind bis zum 18. Lebensjahr, wenn es mit eingebürgert wird: 51,00 EUR
Bitte beachten Sie, dass sowohl bei einer Rücknahme als auch bei einer Ablehnung eines Antrages für Sie Kosten entstehen.