Einbürgerung
Hinweis
Die derzeit in den Medien veröffentlichten Berichte, wonach das Einbürgerungsrecht, insbesondere zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, vereinfacht werden soll, bedeuten nicht, dass die neuen Regelungen bereits gelten.
Es wird lediglich über die möglichen Absichten der Bundesregierung berichtet. Änderungen des Einbürgerungsrecht müssen durch ein Gesetz beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist erst am Anfang.
Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema und melden Sie sich, sobald das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde. Derzeit gelten weiter die bisherigen Regelungen.
Ausländische Staatsangehörige können, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Einbürgerung stellen und somit die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
Für Bürger, die in Baden-Baden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ist das Fachgebiet Öffentliche Ordnung für Einbürgerungen zuständig.
Antrag auf Einbürgerung stellen
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, empfehlen wir Ihnen, vor der Antragstellung zu einem Informationsgespräch vorbeizukommen. Dabei werden Sie ausführlich über die Voraussetzungen für die Einbürgerung informiert. Zudem bekommen Sie die erforderlichen Antragsformulare und ein Merkblatt.
Dieses Merkblatt enthält die wichtige Übersicht darüber, welche Unterlagen mit dem Antrag abgegeben werden müssen. Haben Sie die Unterlagen zusammengetragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, bei dem der Antrag abgegeben wird. Die Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Einbürgerung ist abhängig von Ihrer individuellen Situation.